Ergebnisse des Gutachtens und Vorgehensweise bei der Berechnung Versicherungsnehmer gegen Clerical Medical, Vertrag VSNR zum Stichtag 15.12.2020 Ergebnisse Errechnet wurde ein Erstattungsbetrag von 4.626,30 €. Dieser besteht aus den von der Versicherung zu leistenden Erstattungen in Höhe von 13.838,18 € abzüglich der bereits an den Versicherungsnehmer geleisteten Zahlungen in Höhe von 9.211,88 €. Der Erstattungsbetrag der Versicherung setzt sich zusammen aus den geleisteten Beiträgen in Höhe von 11.500,00 € abzüglich Risikokosten in Höhe von 128,10 € für die Todesfallversicherung zuzüglich Nutzungsersatz. Der Nutzungsersatz setzt sich dabei zusammen aus 247,80 € auf Verwaltungskosten, keinem auf Abschlusskosten, 1.867,82 € auf die Sparanteile und 350,66 € auf den Rückabwicklungssaldo nach Beendigung des Vertrags. Aufteilung der Beiträge in Kosten und Sparanteile Die geleisteten Beiträge (11.500,00 €) wurden zur Berechnung der Nutzungen in Kosten und Sparanteile aufgeteilt. Die Kosten wiederum unterteilen sich in Risikokosten für Tod (128,10 €), Abschlusskosten (2.028,00 €), Verwaltungskosten (1.715,44 €) und die verbleibenden Sparanteile betragen 16.840,33 €. Die Risikokosten wurden für den Todesfall auf Basis der Sterbetafel DAV2008TM berechnet. Die Abschlusskosten wurden aus der Differenz zwischen Beiträgen und zugeteilten Anteilen gemäß der 'Zuteilungstabelle' in den Vertragsbedingungen eingerechnet. Die Verwaltungskosten wurden aus den monatlichen Verwaltungsgebühren berechnet. Weiterhin wurde eine Managementgebühr von 1,50 % p.a. des jeweiligen Fondsvermögens diesem belastet und den Verwaltungskosten hinzugerechnet. Nutzungen Die Verwaltungskosten wurden mit der Nettoverzinsung, die Abschlusskosten wurden nicht, die Sparanteile wurden mit der Fondsentwicklung und der Saldo nach Rückzahlung wurde mit der Nettoverzinsung verzinst. Die 'Nettoverzinsung' entspricht hier den 'Anlageerträgen der nicht investierten Komponente' gemäß der 'technischen Spezifikation zur Berechnung des Rückabwicklungsbetrags von SWL im Falle eines Widerspruchs' der Scottish Widows, soweit die dafür notwendigen 'Solvency and Financial Condition Reports' veröffentlicht sind. Für die Zeit danach wurde das Mittel der letzten drei verfügbaren Jahre als Schätzung verwendet. Die Verzinsung wurde taggenau berechnet. Dazu wurde der jeweilige Jahreszins mit der Formel Tageszinssatz = (Zinssatz p.a.)^(1/365,25) für unterjährige Zinseszinsrechnung in den Tageszins umgerechnet. Für einen Zeitraum wurde der Nutzungsersatz dann mit Betrag * Tageszinssatz^Tage berechnet. Darin ist 'Betrag' der zu verzinsende Euro-Betrag und 'Tage' ist die Dauer des Zeitraums in Tagen. Der Wert 365,25 berücksichtigt pauschal die Schaltjahre. Es wurde mit Zinseszins gerechnet, da die bereits angefallenen Nutzungen in der Folge selbst zur Nutzung zur Verfügung standen. Immer wenn Verwaltungskosten angefallen sind, wurden sie ab diesem Zeitpunkt verzinst. Dazu wurde in jedem Zeitraum zwischen zwei solchen Anfalldaten die zuvor bestehende Summe der Verwaltungskosten zzgl. der bereits angefallenen Nutzungen darauf taggenau verzinst. Immer wenn von den Beiträgen nach Abzug der Kosten Sparanteile übrig gebleiben sind, wurden zu diesem Zeitpunkt Fondsanteile zu den dort gültigen Kursen den bereits vorhandenen Fondsanteilen addiert. Die Sparanteile betrugen in Summe 7.628,45 €, errechnet aus 16.840,33 € in Fonds geflossener Sparanteile abzüglich ausgezahlter Beträge in Höhe von 9.211,88 €. Die Sparanteile sind um eventuelle Entnahmen aus dem Fondsvermögen zur Deckung von Verwaltungskosten oder zur Finanzierung zwischenzeitlicher Auszahlungen reduziert. Der Nutzungsersatz auf die Sparanteile wurde berechnet, indem vom Fondsvermögen am Ende die Summe der Sparanteile (= Investition in Fonds) abgezogen wurde. Das Fondsvermögen am Ende beträgt 9.496,27 €, errechnet aus 18.708,15 € Fondsvermögen abzüglich ausgezahlter Beträge in Höhe von 9.211,88 €. Die Auszahlung wurde also sowohl von den Sparanteilen als auch dem Fondsvermögen abgezogen und kürzt sich damit bei der Berechnung des Fondsgewinns (Fondsvermögen-Sparanteile) gerade wieder heraus. Da die Verwaltungskosten gerade so berechnet wurden, dass die Sparanteile stimmen (s.o., 'Aufteilung der Beiträge in Kosten und Sparanteile'), ist auch der Gewinn korrekt berechnet. Zur Berechnung des Fondsvermögens wurde die Anzahl der vorhandenen Anteile multipliziert mit dem aktuellen Kurs berechnet. Bei einer Verteilung auf mehrere Fonds wurden die Werte der einzelnen Fonds addiert um das gesamte Fondsvermögen zu erhalten. Falls es bereits während der Vertragslaufzeit Auszahlungen gab, wurde das Fondsvermögen um die jeweiligen Beträge an den entsprechenden Tagen gemindert. Dabei wurden die abzuziehenden Anteile mit den dort gültigen Kursen berechnet. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags am 01.07.2014 wurde der Rückabwicklungssaldo berechnet. Dieser Saldo wurde fortan bis zum Ende des Berechnungszeitraums taggenau verzinst. Falls nach der Beendigung des Vertrags Auszahlungen gab, wurde der zu verzinsende Saldo ab diesen Zeitpunkten um die jeweiligen Beträge gemindert eingerechnet. Verwendete Zinssätze Für die Berechnung des Nutzungsersatzes wurden folgende Zinssätze verwendet: Nettoverzinsungen: 2004: 10,05%, 2005: 9,51%, 2006: 6,27%, 2007: -5,10%, 2008: -20,66%, 2009: 9,77%, 2010: 8,63%, 2011: 5,43%, 2012: 5,57%, 2013: 0,79%, 2014: 9,67%, 2015: 6,79%, 2016: -12,23%, 2017: -2,04%, 2018: 0,03%, 2019: 8,01%, 2020: 2,00%. Den Zahlen lagen die Technische Spezifikation der Scottish Widows zur Rückabwicklung (bis 2016) und reports (bis 2019) zugrunde. Quellen für weitere Werte sind nicht öffentlich verfüg- oder mit vertretbarem Aufwand auffindbar. Verfügbar waren die technische Spezifikation zur Rückabwicklung der Scottish Widows sowie Werte aus den "Scottish Widows Group Solvency and Financial Condition Reports".. Als Nettoverzinsungen verwendet wurden die in der Spezifikation und den Reports ausgewiesene Euro-Erträge "nicht inv. Komponente". Die übrigen Zeiten wurden folgendermaßen geschätzt: Bis 1998: Schnitt 1999-2001; ab 2020: Schnitt 2017-2019. Fondsentwicklungen: EuroPool Serie 2.004 (ISIN: EUROPOOLSERIE_2004): 2004: 2,90%, 2005: 14,20%, 2006: 10,70%, 2007: 1,60%, 2008: -20,70%, 2009: 18,10%, 2010: 4,30%, 2011: -2,10%, 2012: 12,50%, 2013: 9,00%, 2014: 6,30%, 2015: 5,80%, 2016: 3,60%, 2017: 6,10%, 2018: -4,20%, 2019: 14,30%, 2020: 0,00%. Die 'Fondsentwicklung' entspricht den 'GGF-Anlageerträgen' des EuroPool Serie 2.004 Classic gemäß der 'technischen Spezifikation zur Berechnung des Rückabwicklungsbetrags von SWL im Falle eines Widerspruchs' der Scottish Widows (UWP-Version), soweit die dafür notwendigen 'Solvency and Financial Condition Reports' veröffentlicht sind. Für die Zeit danach wurde mangels Information eine Entwicklung von 0% angenommen. Beschreibung des Gutachtens Der Vertragsverlauf ist im Gutachten in Anlage A01 nachgebildet. Für jeden Tag, an dem es eine Ein- oder Auszahlung oder Kostenbuchung gab, gibt es eine Zeile. Innerhalb jeder Zeile sind die Aufteilung der Einzahlungen auf die verschiedenen Kostenpositionen und den verbleibenden Sparanteil, der in die Fondsanlage fließt sowie des dann angesammelte Fondsvermögen selbst verzeichnet. Nach Beendigung des Vertrags ist der bestehende Rückabwicklungssaldo vermerkt. Informativ sind zudem die zur Nutzungsziehung verwendeten Zinssätze abgebildet. Die zwischen den jeweiligen Zeitpunkten erwirtschafteten Nutzungen (siehe Anlage A02) sind ebenfalls in der Übersicht enthalten. Die Nutzungsberechnung (außer für die Fonds) wird in Anlage A02 dargestellt. Für jeden Tag, an dem es eine Veränderung einer zu verzinsenden Position gab, gibt es eine Zeile. Im linken Bereich neben der Datumsspalte sind die jeweils zu verzinsenden Beträge aufgelistet: - 'Sum VerwK' enthält die Summe der bis zum jeweiligen Zeitpunkt einbehaltenen Verwaltungskosten. - 'Saldo' enthält den zu verzinsenden Rückabwicklungssaldo. Rechts davon sind die anzuwendenden Zinssätze verzeichnet, daneben die Summen der zum jeweiligen Zeitpunkt aufgelaufenen Nutzungen ('Sum N V': Summe der Nutzungen auf Verwaltungskosten, 'Sum N S': Summe der Nutzungen auf den Rückabwicklungssaldo). Recht stehen die im jeweiligen Zeitabschnitt angefallenen Nutzungen ('Nutz V': Nutzungen auf Verwaltungskosten, 'Sum N S': Nutzungen auf den Rückabwicklungssaldo), 'Nutz ges.': Summe dieser Positionen). Die Berechnung wird am Beispiel der Verwaltungskosten dargestellt: Am 01.12.2004 wurden erstmals Verwaltungskosten einbehalten. Deren Betrag war 4,99 € (Spalte 'Sum VerwK'). Das nächste Datum ist der 01.01.2005, es liegt also ein Jahreswechsel in dem Zeitraum. Da sich die Verzinsung am Jahreswechsel (meist) ändert, ist in der Zeitraum in zwei aufzuteilen: 01.12.2004 bis Jahresende, zu verzinsen 30 Tage und Jahresanfang bis 01.01.2005, zu verzinsen 1 Tage. Der Nutzungsersatz auf die Verwaltungskosten wird mit der Nettoverzinsung berechnet. Diese beträgt am 01.12.2004 10,05% p.a. und ab 01.01.2005 9,51% p.a.. Das entspricht einem Tageszins von 1,1005^(1/365,25) - 1 = 0,00026, also 0,026% bzw. 1,0951^(1/365,25) - 1 = 0,00025, also 0,025%. Im ersten Zeitraum mit 30 Tagen fällt damit ein Zins von (1 + 0,00026^30) - 1 = 0,790% und im zweiten Zeitraum mit 1 Tagen von (1 + 0,00025^1) - 1 = 0,025% an. Für den gesamten Zeitraum fällt also ein Zins von (1 + 0,00790) * (1 + 0,00025) - 1 = 0,815% an. Der Nutzungsersatz auf Verwaltungskosten beträgt in dem Zeitraum damit 4,99 € * 0,815% = 0,04 €. Dieser Betrag wird am 01.01.2005 in den Spalten 'Nutz V' und 'Sum N V' ausgewiesen. Am 01.01.2005 wurden Verwaltungskosten in Höhe von 4,99 € einbehalten, bis dahin insgesamt also 9,98 € (Spalte 'Sum VerwK'). Dieser Betrag zzgl. der bereits erwirtschafteten Nutzungen ('Sum N V', 0,04 €), zusammen 10,02 €, steht im Folgezeitraum zur Nutzungsziehung zur Verfügung. Bis zum 01.02.2005 sind es 31 Tage, womit sich analog zu oben für den Zeitraum ein Zinssatz von 0,774% und Nutzungen in Höhe von 10,02 € * 0,774% = 0,08 € errechnen. Dieser Betrag wird am 01.02.2005 in der Spalte 'Nutz V' ausgewiesen. Die bisherigen Nutzungen belaufen sich dann auf 0,04 € + 0,08 € = 0,12 €, zu finden in der Spalte 'Sum N V'. Gerechnet wird genau, dargestellt werden nur zwei Nachkommastellen. Daher kann es beim Nachrechnen zu kleineren Differenzen kommen. Da beim Nachrechnen mit den gerundeten und im Gutachten mit den genauen Werten gerechnet wurde, stimmen letztere. Anmerkung zu den Risikokosten Von den Beiträgen werden die tatsächlichen Risikokosten, nicht die Risikobeiträge abgezogen. Die Risikobeiträge bestehen aus den tatsächlichen Risikokosten zzgl. Sicherheitszuschlägen und Verwaltungskosten. Hinzu kommt, dass die Risikobeiträge häufig so kalkuliert sind, dass sie über die gesamte Vertragslaufzeit konstant sind. Da die Eintrittswahrscheinlichkeiten für Tod oder Berufsunfähigkeitsversicherung aber konstant steigen, sind die Risikobeiträge in den ersten Jahren zu hoch um für das Ende der Vertragslaufzeit anzusparen, wo sie zu niedrig sind. Ausgeglichen ist das also nur bei Verträgen, die bereits regulär abgelaufen sind. Der gegenläufige Effekt sinkender Barwerte wegen abnehmender Leistungsdauer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung lässt die tatsächlichen Risikokosten (Eintrittswahrscheinlichkeit*Barwert) erst spät wieder leicht sinken. Würden also die Risikobeiträge abgezogen, hätte die Versicherung nach Rückabwicklung des Vertrags einen Gewinn in Höhe der Sicherheitszuschläge, Verwaltungskosten und der anfangs zu hohen Beitragsanteile auf die Risikokosten. Die Versicherung würde also nicht so gestellt als habe es den Vertrag nie gegeben. Das kann anhand eines Beispiels deutlich gemacht werden: Bei einer Versicherung seien 100.000 Kunden mit einer Zahlung von 10.000 € im Todesfall versichert. Die mittlere jährliche Sterbewahrscheinlichkeit der Versicherten liege bei 1%. Damit sterben in einem durchschnittlichen Jahr 1.000 Versicherte und erhalten zusammen 1.000 * 10.000 € = 10 Millionen €. Die tatsächlichen Risikokosten pro Vertrag betragen also 10 Millionen € / 100.000 = 100 € p.a.. Angenommen, mit Sicherheitszuschlägen und Verwaltungskosten betragen die Risikobeiträge pro Vertrag 130 €. Jedes Jahr erhält die Versicherung also 13 Millionen € Risikobeiträge. Wenn nun in einem Jahr zum Jahresende alle hunderttausend Verträge rückabgewickelt werden, hat die Versicherung für das Jahr Todesfallleistungen in Höhe von 10 Millionen € ausgezahlt. Werden die Risikobeiträge in Höhe von 13 Millionen € bei der Rückabwicklung der Verträge abgezogen, bleibt ein Gewinn von 3 Millionen € bei der Versicherung. Ausgeglichen ist es daher nur, wenn die tatsächlichen Risikokosten in Höhe von 100 € pro Vertrag abgezogen werden. Aus demselben Grund sind auch aktuelle Sterbetafeln statt der bei der Beitragskalkulation gültigen zu verwenden. Da - siehe oben - die tatsächlichen Risikokosten in Abzug zu bringen sind, müssen die Sterbewahrscheinlichkeiten, die während der Vertragslaufzeit bestanden haben, möglichst gut abgeschätzt werden. Das leistet eine aktuelle Sterbetafel besser als eine bei Vertragsbeginn gültige. Eine Argumentation, dass die aus Sicherheitszuschlägen, Verwaltungskosten und anfangs zu hohen Beitragsanteilen erwirtschaftete Überschussbeteiligung nicht zu erstatten ist, weil sie nur bei wirksamem Vertrag zustünden, ist einseitig und falsch. Da der Vertrag so zu stellen ist als hätte es ihn nie gegeben, dürfen ihm von vorneherein keine über die tatsächlichen Risikokosten - die den genossenen Versicherungsschutz exakt wiedergeben - belastet werden. Damit geht es gar nicht um eine spätere Erstattung von Überschussanteilen, sondern darum, erst gar nicht mehr als zur Deckung des tatsächlichen Risikos nötig abzuziehen. Anmerkung zur Berechnung des Risikos in der Todesfallversicherung Das von der Versicherung zu tragende Risiko für den Todesfall errechnet sich aus der Leistung abzüglich des angesparten Kapitals. Da letzteres bereits vorhanden ist, stellt nur der darüber hinaus gehende Teil der Leistung ein Risiko dar. Das angesparte Kapital sind die bereits angesammelten Sparanteile zzgl. darauf erzielter Nutzungen abzgl. Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten. Die Nutzungen werden anhand der Kursentwicklungen der Fonds berechnet. Eingerechnet ist folgende Leistung: Zahlung des höheren Betrags aus Mindesttodesfallleistung (25.200,00 €) und 101,00% des angesparten Fondsvermögens . Anmerkung zum Nutzungsersatz auf Verwaltungskosten Es wird Nutzungsersatz auf die vollen Verwaltungskosten berechnet. Unter Verwaltungskosten ist hier die Summe der monatlichen Verwaltungsgebühren sowie der Differenz zwischen Beiträgen und Zuteilungen plus tatsächliche Risikokosten plus Abschlusskosten plus monatliche Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen die 'Anfangsgebühr' auf die Sparanteile sowie dem Pool entnommenen jährlichen Managementgebühren , beides reduziert um aus den Beträgen bestrittene Abschlusskosten. Diesen Gesamtbetrag zu verzinsen ist korrekt, denn ohne den Vertrag hätte die Versicherung diesen Teil ihrer Kosten mit eigenen Mitteln finanzieren müssen. Ohne den Vertrag wären die Verwaltungskosten der Versicherung auch nicht geringer gewesen, denn es ist nicht anzunehmen, dass wegen dieses Vertrags mehr Räumlichkeiten belegt oder Mitarbeiter eingestellt wurden. Nutzungen auf eventuelle Ratenzahlungszuschläge sind ohnehin zu erstatten, da hier die verschiedenen Nutzungen taggenau berechnet werden. Damit war keine Vorfinanzierung notwendig und folglich standen die Zuschläge zur Nutzungsziehung zur Verfügung. Die Korrektheit der Einrechnung von Nutzungsersatz auf die vollen Verwaltungskosten wird auch in OLG Karlsruhe, 12 U 78/18, Absatz 55 bestätigt. Auch der BGH spricht im Urteil IV ZR 176/15, Absatz 25 diesen Nutzungsersatz zu. Hier wird gefordert, dass der Nutzungsersatz auf Verwaltungskosten 'nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers' berechnet werden darf. Das impliziert, dass dieser Nutzungsersatz gefordert werden kann, denn sonst wäre auch ein Bezug zur Ertragslage nicht notwendig. Anmerkung zum Nutzungsersatz auf den Rückabwicklungssaldo nach Beendigung des Vertrags Bei Beendigung des Vertrags am 01.07.2014 errechnet sich ein Rückabwicklungssaldo von 13.487,53 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den bis zu dem Zeitpunkt geleisteten Beiträgen (11.500,00 €) plus den Nutzungen auf Verwaltungskosten (247,80 €) und auf den Sparanteil (9.496,27 € Fondsvermögen am Stichtag abzgl. 7.628,45 € investiert in Fonds, somit Nutzung 1.867,82 €) abzgl. Risikokosten (128,10 €). Der Saldo stellt den bei Beendigung des Vertrags bei der Versicherung verbliebenen Rückabwicklungssaldo dar. Dieser Betrag stand in der Folge zur Nutzungsziehung zur Verfügung, wobei die späteren Zahlungen der Versicherung (insgesamt 9.211,88 €) zu den jeweiligen Zeitpunkten vom zu verzinsenden Saldo abgezogen wurden. Die Korrektheit der Einrechnung von Nutzungsersatz auf die Zeit nach Rückzahlung wird auch in OLG Karlsruhe, 12 U 78/18, Absatz 56 bestätigt. Falls der angegebene Rückabwicklungssaldo bei Vertragsbeendigung wenige Cent von dem sich aus den Zahlen ergebenden Wert abweicht, liegt das daran, dass der Saldo aus ungerundeten Werten berechnet ist, die einzelnen Werte aber gerundet dargestellt sind (Bsp.: 0,016 + 0,016 = 0,032, gerundete Werte: 0,02, 0,02 und 0,03).