Ergebnisse des Gutachtens und Vorgehensweise bei der Berechnung Mustermann gegen AXA, Vertrag zum Stichtag 01.06.2022 Ergebnisse Errechnet wurde eine Forderung von 2.692,02 €. Diese besteht aus der Rückforderung von Beitragsanpassungen in Summe von 2.364,00 € plus Nutzungsersatz in Höhe von 344,91 € darauf minus auf diese Beitragsanpassungen entfallene Anteile von erhaltenen Beitragsrückerstattungen in Höhe von 13,66 € und Zinsen von 3,23 €. Forderungen Das Zustandekommen der Summe der zurückgeforderten Beitragsanpassungen (2.364,00 €) ist in Anlage A01 dargestellt. Der Betrag jeder Anpassung ('Betrag') fällt von 'Zeitpunkt' bis 'Ende' gemäß der Zahlweise an, woraus sich ergibt, wie oft die Anpassung bezahlt wurde ('Anzahl'). Durch Multiplikation von 'Betrag' und 'Anzahl' ergibt sich die Summe der auf die jeweilige Anpassung entfallende Forderung ('Summe Beträge'). Die Berechnung der ebenfalls vermerkten 'Summe Zinsen' ist im nächsten Abschnitt (Nutzungen) beschrieben. Abzuziehen sind die auf diese Beitragsanpassungen entfallene Anteile von erhaltenen Beitragsrückerstattungen, in Summe 13,66 €. Die Berechnung dieser Anteile ist in Anlage A03 dargestellt. Der in Abzug zu bringende Betrag einer Erstattung berechnet sich als [zurückgeforderter Beitrag im Jahr] / [gesamter im Jahr geleisteter Beitrag] * [für das Jahr erhaltene Beitragsrückerstattung]. Am Beispiel der ersten Beitragsrückerstattung ist das 10,00 € / 110,00 € * -35,00 € = -3,18 €. Die Berechnung der 'Summe Zinsen' ist auch hierfür im nächsten Abschnitt (Nutzungen) beschrieben. Nutzungen Die Forderungen wurden mit der Nettoverzinsung der AXA ab dem jeweiligen Zeitpunkt des Entstehens der Forderung verzinst. Die für die einzelnen Jahre eingerechneten Werte der Nettoverzinsungen sind in Anlage E03 aufgelistet. Die Nutzungsberechnung selbst ist in Anlage A02 aufgeschlüsselt. Jede unberechtigte Anpassung fällt dabei ab Entstehung monatlich an und wird ab diesem Zeitpunkt verzinst. Spätere ebenfalls unberechtigte Anpassungen werden ab deren Entstehung zu den jeweiligen Forderungen addiert. Diese Summen sind in der Spalte 'Forderung' eingetragen. In der Spalte 'Zinsen' sind die Zinsen der jeweiligen Forderung bis zum nächsten Abschnittsende (Jahresende oder Stichtag der Berechnung) vermerkt. Am Abschnittsende werden diese einzelnen Werte addiert und das Ergebnis steht in 'Sum Zinsen'. In der Spalte 'Zinsen' sind wiederum die Zinsen bis zum nächsten Abschnittsende eingetragen und zwar auf die am Abschnittsende offenen Forderungen ('Sum Forderung') zzgl. der bislang angefallenen Zinsen ('Sum Zinsen'). Die Berechnung der Zinsen auf erhaltene Beitragsrückerstattungen ist in Anlage A04 dargestellt. Diese Zinsen sind von der Gesamtforderung abzuziehen, da der Versicherungsnehmer die Beitragsrückerstattung erhalten hat und damit ab dem Zahlungszeitpunkt seine Forderung gemindert wird. Zu beachten ist, dass nur der auf zurückgeforderte Beitragsanpassungen entfallene Teil der Beitragsrückerstattungen abzuziehen und damit zu verzinsen ist. Gab es also beispielsweise eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 500 € bei einem Jahresbeitrag von 5.000 €, von dem 1.000 € zurückgefordert werden, sind 1.000/5.000 * 500 € = 100 € von der Forderung abzuziehen und zu verzinsen. Dieser Betrag steht in der Spalte 'Ant. Erst'. Am Abschnittsende werden diese Beträge jeweils in 'Sum Erst.' aufsummiert um darauf und auf die bislang angefallenen Zinsen ('Sum Zinsen') die Zinsen für den nächsten Abschnitt zu berechnen ('Zinsen').