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Auch in stürmischen Zeiten auf sicherem Kurs

Vorgehensweise bei der Erstellung der Gutachten

Bei der Erstellung der Gutachten zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Fondspolicen erfassen wir zunächst die Vertragsdaten sowie dessen Verlauf. Zum Verlauf gehört insbesondere, wann wie hohe Beiträge geleistet wurden, aber auch Änderungen der Todesfallleistung und falls Berufsunfähigkeit mitversichert war, deren vertragliche Leistungen im Vertragsverlauf.

Anschließend erfolgt die Berechnung der vertragsindividuellen Kosten:
Der Beitrag abzüglich Kosten ergibt den Sparanteil. Die Kosten bestehen aus Abschlusskosten, welche wir aus Erfahrungswerten schätzen, Risikokosten, die wir berechnen und Verwaltungskosten.
Bei klassischen Policen müssen die mit dem Garantiezins verzinsten Sparanteile am Ende den erreichten garantierten Rückkaufswert ergeben.
Bei Fondspolicen müssen die mit der Kursentwicklung verrechneten Sparanteile am Ende das erreichte Fondsguthaben ergeben.
Der variable Parameter sind die in den Kosten enthaltenen Verwaltungskosten, die folglich die Sparanteile mindern. Die Höhe der Verwaltungskosten wird so berechnet, dass der erreichte Rückkaufswert bzw. das erreichte Fondsvermögen genau passt.

Mit den ermittelten Kosten kann schließlich das Gutachten samt den Textbausteinen für die Klageschrift erstellt werden:
Bei jeder Beitragszahlung wird diese in Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Risikokosten sowie den Sparanteil aufgeteilt.
Auf die Sparanteile wird der Nutzungsersatz bei klassischen Policen mit den Nettoverzinsungen der Versicherung unter Berücksichtigung von Zinseszinsrechnung errechnet. Bei Fondspolicen wird zur Berechnung des Nutzungsersatzes der Verlauf der Fondsanlage nachgebildet. Dabei werden die Sparanteile zu jedem Zeitpunkt zu den dort gültigen Kursen in Fonds investiert und anschließend bis zum Stichtag mit der Kursentwicklung hochgerechnet.
Nutzungsersatz auf die Verwaltungskosten berechnen wir in Höhe der Nettoverzinsung oder der "internen Rendite", ebenfalls mit Zinseszinsrechnung.
Abschlusskosten verzinsen wir nicht.

Der Rückabwicklungssaldo besteht dann aus den Beiträgen abzüglich der nicht erstattungsfähigen Risikokosten zuzüglich Nutzungsersatz, vermindert wird er um eventuelle Auszahlungen.

Bei bereits zurückgezahlten Verträgen wird der Rückabwicklungssaldo zum Zeitpunkt der Rückzahlung berechnet und anschließend auf den Saldo Nutzungsersatz berechnet, wiederum in Höhe der Nettoverzinsung und mit Zinseszinsrechnung.

 

Unsere Vorgehensweise wurde 2022 in einem vom Landgericht Stuttgart in Auftrag gegebenen Gerichtsgutachten grundsätztlich bestätigt. Über die erwähnte nicht berücksichtigte Auszahlung waren wir nicht informiert worden, weshalb wir sie natürlich nicht einrechnen konnten.