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Auch in stürmischen Zeiten auf sicherem Kurs

Vienna Life

Die Berechnung des Rückabwicklungssaldos von Verträgen der Vienna Life gestaltet sich meist schwierig.

Das liegt daran, dass die Kurshistorien der in diesen Verträgen besparten Fonds nicht öffentlich verfügbar sind und vermutlich nicht einmal durchgängig existieren.
Sofern jedoch alle jährlichen Standmitteilungen vorliegen, lässt sich meist ein Gutachten erstellen, das für einen Erfolg im Prozess ausreicht. Schließlich kann vom Kläger als Beweis nur verlangt werden, was ihm auch zu beweisen möglich ist. Sind die Kurshistorien auch nach ausgiebiger Internetrecherche schlicht nicht verfügbar, kann deren Fehlen dem Kläger nicht angelastet werden.

Bei der Vienna Life gibt es Fälle, in denen bei gleichbleibendem bespartem Fonds Jahr für Jahr ein ordentlich zweistelliger Prozentsatz der Anteile "verschwunden" ist. Ist das der Fall, lässt sich unmittelbar nachweisen, dass enorme Beträge als Kosten entnommen wurden, denn Anteile verschwinden schließlich nicht einfach. Die Kosten sind bei Rückabwicklung dann von der Vienna Life zu erstatten.