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Auch in stürmischen Zeiten auf sicherem Kurs

Berechnung der Risikokosten für Berufsunfähigkeitsversicherung

Es gibt zwei Varianten der Leistung bei Berufsunfähigkeit. Das sind eine Beitragsbefreiung und eine Berufsunfähigkeitsrente.

In beiden Varianten besteht das Risiko für die Versicherung zu einem Zeitpunkt aus der Summe der abgezinsten Zahlungen bei Berufsunfähigkeit bis zum Ende der Versicherungsdauer, dem Barwert der Leistungen. Die Abzinsung erfolgt zu jedem Zeitpunkt mit dem jeweils gültigen Höchstrechnungszins. Sie berücksichtigt, dass die Zahlungen erst in der Zukunft fällig sind und derweil mit dem zurückgelegten Geld noch Zinsen erwirtschaftet werden können.
Zu jedem Zeitpunkt wird dieser Barwert mit der Invaliditätswahrscheinlichkeit* und ggf. einem Faktor für die Berufsgruppe der versicherten Person multipliziert um die tatsächlichen Risikokosten zu erhalten. Die Summe dieser Kosten über die bisherige Vertragslaufzeit ergibt die von der Rückerstattung abzuziehenden Kosten für den Berufsunfähigkeitsschutz.

Die Versicherungen selbst ziehen in ihren Berechnungen der Rückerstattung meist die Risikobeiträge statt nur der tatsächlichen Risikokosten ab. Die Risikobeiträge enthalten neben den tatsächlichen Risikokosten noch Sicherheitszuschläge und weitere Kostenanteile. Diese Differenz zwischen tatsächlichen Risikokosten und Risikobeitrag stellt für die Versicherung aber kein Risiko dar und kann daher unseres Erachtens auch nicht als zur Deckung des Risikos "verbraucht" in Abzug gebracht werden.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht den Sachverhalt:
Wenn eine Versicherung 1.000 Versicherungsnehmer hat, jeder bezahlt 50 € Risikobeitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahr und die durchschnittlichen tatsächlichen Risikokosten betragen 35 € pro Versicherungsnehmer und Jahr. Dann leistet die Versicherung in einem durchschnittlichen Jahr 1.000 * 35 € = 35.000 € für Zahlungen und Rückstellungen. Die Beiträge dafür haben aber 1.000 * 50 € = 50.000 € betragen. Es verbleiben also 15.000 € bei der Versicherung.
Der Grundsatz der Rückabwicklung ist, dass die Versicherung so gestellt wird, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Werden nun alle 1.000 Verträge rückabgewickelt, dürfte nichts bei der Versicherung übrig bleiben. Das ist aber nur dann der Fall, wenn pro Vertrag nur die 35 € tatsächliche Risikokosten und nicht die 50 € Risikobeitrag abgezogen werden. Sonst verbleiben bei der Versicherung nach Rückabwicklung aller Verträge noch 15.000 €.

Interessant ist, dass bei Rückabwicklung im Falle von bereits erfolgten Zahlungen aufgrund von Berufsunfähigkeit diese Zahlungen unseres Erachtens nicht in Abzug gebracht werden müssen. Vielmehr ist es sogar so, dass der Barwert der noch zu erwartenden künftigen Leistungen zusätzlich gefordert werden kann. Im obigen Beispiel müssten sonst nämlich die 35.000 € von den Rückerstattungen abgezogen werden und blieben damit bei der Versicherung. Diese wäre dann aber gerade wieder nicht so gestellt als hätte es die Verträge nie gegeben.

* Es ist noch etwas komplizierter: Die Zahlungen bei Berufsunfähigkeit können unplanmäßig vorzeitig enden, nämlich dann, wenn die versicherte Person stirbt oder wieder gesundet, so dass sie nicht mehr berufsunfähig ist ("Reaktivierung"). Diese durchaus relevanten Wahrscheinlichkeiten werden bei der Berechnung des Barwerts ebenfalls berücksichtigt.